Das Bußgeldverfahren dient zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
In Rechtsgebieten gibt es ordnungs- oder gar strafbewährte Verstöße.
Ordnungswidrigkeiten können beispielsweise nach folgenden Gesetzen geahndet werden:
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung, der Fahrzeugzulassungsverordnung, dem Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Post,- Fernmelde- und Verkehrswesen, Ausländerrecht, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, im
Pass,- Ausweis- und Meldewesen, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Umweltschutz dem Jugendschutzgesetz, Tierschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht.
Die meisten Ordnungswidrigkeiten werden jedoch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geahndet.
Häufig handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstößen, Vorfahrtsverletzungen aber auch Verstöße gegen das Gebot zur gegenseitigen
Rücksichtnahme.
Der Verordnungsgeber hat für Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr im Bußgeldkatalog geregelt, welche Ahndungen für welche Verstöße im Straßenverkehr im Straßenverkehr erfolgen. Hierbei wurde eine
Regelbuße festgesetzt, welche für einen dem Durchschnittsfall entsprechenden Verstoß eine Regelgeldbuße festsetzt.
Hier ist es Aufgabe Ihres Verteidigers aufzuzeigen, dass ggf. die Umstände des Einzelfalles gegen das Vorliegen eines Durchschnittfalles sprechen, also die Regelgeldbuße unangemessen ist.
Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten sind:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Meist erfolgt die Feststellung der dem Verstoß zugrundeliegenden Tatsachen durch die Polizei oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes, wobei häufig technisches Gerät
eingesetzt wird.
Dem Meßprinzip nach lassen sich die Meßgeräte unterteilen in