Rechtsanwaltskanzlei Roß - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Sanktionen

Typische Sanktionen in Verkehrsstrafsachen sind Geld- oder Freiheitsstrafe, wobei die Geldstrafe am häufigsten verhängt wird. In Bußgeldverfahren kann es zu einer Geldbuße kommen.

 

In Strafsachen setzt sich eine Geldstrafe aus der Tagessatzanzahl und der Tagessatzhöhe zusammen.

Die Tagessatzanzahl liegt zwischen 5 und maximal 360 Tagessätzen (§40 Abs. I StGB).

Sie drückt das persönliche Maß der Schuld aus.

Die Tagessatzhöhe wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters bemessen und kann zwischen € 1,00 und € 30.000,00 liegen. In der Regel ist das Nettoeinkommen zugrunde zu legen, welches der Täter durchschnittlich an einem Tag erzielen könnte. Einfach kann man auch von Nettoeinkommen dividiert durch 30 sprechen. Insofern werden Täter mit hohem Einkommen gleich wie Täter mit niedrigen Einkommen bestraft - nämlich mit demjenigen Betrag, den sie in dem Zeitraum der Tagessatzanzahl verdienen könnten.

 

 

 

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