Die Tätigkeit des Verteidigers endet nicht mit der Rechtskraft des Urteils.
Durch die Vollstreckung eines Urteils wird der Mandant häufig existentiell in seinen Rechten betroffen.
- Eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe droht widerrufen werden, zum Beispiel,
weil der Verurteilte erneut Straftaten begeht oder gröblich oder beharrlich gegen Weisungen oder Auflagen verstößt.
- Der Strafvollzug kann zurückgestellt werden, um es einem Drogenabhängigen zu
ermöglichen eine Therapie durchzuführen.
- Vollzugslockerungen schaffen für den Gefangenen Annehmlichkeiten. Auf der anderen
Seite dienen Sie der Vorbereitung einer Reststrafenaussetzung und der Entlassung. Sie
sind daher für den Gefangenen besonderns relevant.
- Bei einer günstigen Kriminalprognose kann ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt
werden (1/2 bzw. 2/3-Aussetzung).