Ein Fahrverbot kann als Nebenstrafe in einem Strafverfahren (§ 44 StGB) angeordnet werden.
Nach § 44 StGB kann ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis 4 Monaten angeordnet werden, wenn der Mandant wegen einer Straftat verurteilt wird. Seit dem 24.08.2017 muß es sich nicht mehr um Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen von KFz handeln.
Dies Fahrverbot – obwohl nach dem Gesetz keine Strafe – trifft den Mandanten erheblich, da wir in einer mobilen Gesellschaft leben.
Insofern ist es für den Mandanten extrem wichtig hier optimal verteidigt zu werden.
Die anliegende Abhandlung gibt einen Überblick über Möglichkeiten, das Fahrverbot zu vermeiden.
Hierzu verweise ich auf anliegende Ausarbeitungen, wobei die pdf "Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot" die Thematik vertieft aufgreift.
Sie zeigt auf, wo Chancen einer sinnvollen Verteidigung liegen, aber auch wo ihre Grenzen sind.