Rechtsanwaltskanzlei Roß - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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HIS-Datenbank

Meist ist es der Versicherer der ziemlich treffsicher einwendet, das Fahrzeug habe bereits einen Unfall gehabt. Der Geschädigte fragt sich oft, woher der Versicherer Kenntnis von einem Vorschaden haben will. Des Rätsels Lösung nennt sich „Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft“ (https://www.informa-his.de/). Es handelt sich um eine Datenbank, die im Interesse der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug und -missbrauch seit 1993 entwickelt und 2011 in Betrieb genommen wurde. Es ist für die Versicherungswirtschaft ein Hilfsmittel bei der Prüfung der in Versicherungsanträgen gemachten Angaben und bei der Aufklärung von Schadensfällen mit Manipulationsverdacht.

In der HIS- Datenbank wird nicht jede Schadenregulierung gespeichert. Zu „Vorschäden“ können jedoch Meldungen aufgrund „atypischer Schadenhäufigkeiten“ und „besonderen Schadenfolgen“ relevant sein. Besondere Schadenfolgen können die Fiktivabrechnung eines Schadens oder das Überschreiten einer gewissen Schadenhöhe sein.

An die Datenbank werden dann Versicherungsnehmer, Geschädigte, versicherte Person, gegebenenfalls Dritte wie zum Beispiel Zeugen aber auch Gutachter und Kfz-Betriebe und natürlich das geschädigte Fahrzeug gemeldet.

Die Datenbank bietet übrigens auch die Möglichkeit, eine Selbstauskunft über die eigene Person, das eigene Fahrzeug oder die eigene Immobilie zu erhalten (https://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft).

 

 

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