Rechtsanwaltskanzlei Roß - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Sicherung der Unfallspuren

Vielfach denkt der Unfallbeteiligte, dass es Aufgabe der Polizei sei, die Unfallspuren zu sichern.

Jedoch erfolgt seitens der Polizei meist nur bei Unfällen mit Personenschäden und schweren Sachschäden eine Spurensicherung.

Bei Unfällen mit geringem oder mittleren Sachschaden steht es im Ermessen des unfallaufnehmenden Beamten, ob und in welchem Umfang er Spuren aufnimmt.

 

Daher geben z. B. die Automobilclubs den Hinweis, die Unfallspuren selbst fotografisch zu sichern.

 

 

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