Rechtsanwaltskanzlei Roß - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Strafvollstreckung

Die Tätigkeit des Verteidigers endet nicht mit der Rechtskraft des Urteils.

Durch die Vollstreckung eines Urteils wird der Mandant häufig existentiell in seinen Rechten betroffen.

 

 

- Eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe droht widerrufen werden, zum Beispiel,    

  weil der Verurteilte erneut Straftaten begeht oder gröblich oder beharrlich gegen                   Weisungen oder Auflagen verstößt.

- Der Strafvollzug kann zurückgestellt werden, um es einem Drogenabhängigen zu

  ermöglichen eine Therapie durchzuführen.

- Vollzugslockerungen schaffen für den Gefangenen Annehmlichkeiten. Auf der anderen

  Seite dienen Sie der Vorbereitung einer Reststrafenaussetzung und der Entlassung. Sie

  sind daher für den Gefangenen besonderns relevant.

- Bei einer günstigen Kriminalprognose kann ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt

  werden (1/2 bzw. 2/3-Aussetzung).

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