Rechtsanwaltskanzlei Roß - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Opfervertretung

Als Opfer einer Strattat können sich aktiv an einem Strafverfahren gegen den Täter beteiligen.

Zum einen eröffnet das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sozusagen als zweiter Staatsanwalt sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen (Nebenklage).

Fernerhin können Sie zivilrechtlichen Anspruche in dem Strafverfahren gegen den Täter geltend machen (Adhäsionsverfahren).

 

Nebenklage

 


Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, bei bestimmten in der StPO aufgezählten Delikten sich als Nebenkläger der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen.

Es handelt sich bei diesen Delikten um solche durch die das Opfer besonders schwere Folgen der Tat erlitten hat. Hierunter fallen beispielsweise Delikte gegen die Sexuelle Selbstbestimmung, vorsätzliche Tötungsdelikte (hier können nahe Angehöringe als Nebenkläger auftreten), vorsätzliche Körperverletzungen, Delikte gegen die persönliche Freiheit und weitere aufgezähle Delikte. Bei schweren Unfallfolgen ist der Anschluss als Nebenkläger ebenfalls möglich.

Bei besonders schweren Delikten wird dem Nebenkläger auf dessen Antrag hin ein anwaltlicher Beistand bestellt. Bei den Übrigen die Nebenklage ermöglichenden Delikten kann dem Geschädigten Prozeßkostenhilfe gewährt werden.

 

Adhäsionsverfahren

 


Ein Verletzter oder dessen Erben können in Strafverfahren die aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche geltend machen. In diesem Verfahren kann dem Geschädigten Prozeßkostenhilfe gewährt werden.

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