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Fahrverbot nach § 25 StVG

Wegen einer Ordnungswidrigkeit kann nach § 25 StVG ein Fahrverbot angeordnet werden. Dies Fahrverbot trifft den Betroffenen meist stärker als die Geldbuße, da wir in einer mobilen Gesellschaft leben.

Ich zeige in der Folge auf, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, das Fahrverbot zu vermeiden.

Fahrverbot bei Bußgeldsachen
Fahrverbot nach § 25 StVG.pdf
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